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Medienberichte

23.08.2008
987 Kinderporno-Verdächtige in Deutschland gestellt

 

Die Fahnder konnten außerdem in drei Fällen in Bayern, Schleswig Holstein und Niedersachsen “anhaltenden sexuellen Missbrauch” aufdecken. Als Täter wurden unter anderem der Stiefvater der Opfer ermittelt, und ein 41 jähriger Vater eines der Opfer ist inzwischen zu acht Jahren Haft verurteilt worden.

 

Das gesamte Verfahren, das international als “Operation Smasher” lief, lieferte Hinweise auf Tausende Tatverdächtige, allein 987 in Deutschland! Ausserdem wurden mehr als 9000 IP Adressen in den USA ermittelt, mehr als 4000 in Großbritannien sowie rund 2600 in Japan. Ein großer Erfolg für die Fahnder!

(nvm/anp)




3. August 2008, 08:07 Uhr
Von Jörg Völkerling
Kriminalität

Wer Kinderpornos besitzt, hat wenig zu fürchten

Die Fahnder staunten nicht schlecht, als sie ausgerechnet bei einem Juristen Kinderpornos fanden. Der Kasseler Gerichtspräsident verlor zwar sein Amt, blieb aber auf freiem Fuß. Der Besitz der Bilder und Filme wird immer noch wie ein Kavaliersdelikt bestraft – vor allem je höher der Dienstgrad des Konsumenten ist.
Die Operation „Max“ wurde dem hessischen Elite-Juristen Johannes R. (54) zum Verhängnis: Bei einer Hausdurchsuchung fanden Fahnder des brandenburgischen Landeskriminalamtes auf dem Privat-PC des Kasseler Verwaltungsgerichts-Präsidenten zwei Filme, 691 Dateien und 354 Bilder „kinderpornografischen, tier- und gewaltpornografischen Inhalts“.

Kurz nach der Razzia im Sommer 2006 meldete sich der Familienvater krank. Doch erst jetzt wurde er auf Antrag des hessischen Justizministers vom Frankfurter Richterdienstgericht endgültig aus dem Amt entfernt. So lange saß er bei nur leicht gekürzten Bezügen von 6000 Euro daheim in einem noblen Marburger Stadtteil.

Der Besitz von Kinderpornografie – in Deutschland wird er wie ein Kavaliersdelikt behandelt. Auffallend viele der 2007 im Rahmen der Operation „Mikado“ enttarnten 322 Kinderporno-Konsumenten waren höhere Beamte, leitende Angestellte oder Lehrer.

Ihr Risiko war scheinbar gering: Bei nicht vorbestraften, geständigen Ersttätern und einem Strafrahmen von Geldbuße oder Freiheitsentzug bis zu zwei Jahren verhängen Amtsrichter regelmäßig Bewährungsstrafen und geringe Geldauflagen. So auch bei Gerichtspräsident Johannes R.: Per Strafbefehl wurde er zu neun Monaten Haft auf Bewährung und 4800 Euro Zahlung an den Kinderschutzbund verurteilt. Die rasche, nicht öffentliche Abhandlung seines Verfahrens nahm er gerne in Anspruch – während er gleichzeitig auf allen Ebenen gegen seine Suspendierung ankämpfte.

Der Hallenser Oberstaatsanwalt Peter Vogt kennt einen ähnlichen Fall aus der eigenen Behörde. 2005 überführte er im Rahmen der Operation „Marcy“ 26500 Nutzer einer Kinderporno-Tauschcommunity im Internet, zwei Jahre später ließ er unter dem Stichwort „Mikado“ sämtliche deutsche Kreditkarten auf einen bestimmten Betrag und Empfänger überprüfen.

Zur gleichen Zeit zog einer seiner Staatsanwälte, bei dem 711 Bilddateien kinderpornografischen Inhalts gefunden worden waren, bis vor das Bundesverfassungsgericht, um seine angeblich einem „Berufsverbot“ gleichkommende Entfernung aus dem Dienst abzuwenden. Während er schon kurz nach der Razzia zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, dauerte es noch vier Jahre, bis das Bundesverfassungsgericht im Februar dieses Jahres feststellte: „Es liegt auf der Hand, dass ... gerade auch von Staatsanwälten erwartet werden muss, nicht gegen Strafbestimmungen zu verstoßen, die zum Schutz der Menschenwürde und des Persönlichkeitsrechts von Kindern erlassen worden sind.“

Scharze Schafe unter den Strafverfolgern

Dem juristischen Kleinkrieg der schwarzen Schafe in ihren eigenen Reihen stehen die Strafverfolger scheinbar machtlos gegenüber. Ebenso ungehört verhallt offenbar ein Satz, der mittlerweile zu Peter Vogts Standard gehört, wenn er gegen Kinderporno-Konsumenten plädiert: „Offensichtlich ist unserer Gesellschaft die körperliche Unversehrtheit unserer Kinder nicht so viel wert wie eine Tafel Schokolade.“ Schließlich sei bereits der einfache Supermarkt-Diebstahl in Deutschland mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bedroht. Erst 2004 sei der Besitz von kinderpornografischem Material vom Fahren ohne Fahrerlaubnis (bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe) aufgewertet worden zu Sachbeschädigung (bis zu zwei Jahre), ergänzt Vogt sarkastisch.

Im Disziplinarverfahren ließ sich Johannes R.damit entschuldigen, dass er „damals nur eingeschränkt steuerungsfähig und nicht in der Lage, seine Straftaten selbst zu beenden“ gewesen sei. Einem Abteilungsleiter im bayerischen Wirtschaftsministerium (50) wurde von seinem Dienstherrn zugutegehalten, dass er 1315 Kinderpornobilder ja nur auf seinem Privat-PC gespeichert hatte – er durfte auch nach seiner Enttarnung vorerst weiterarbeiten.

Und der Ex-Vorsitzende des Ulmer Kinderschutzbundes (80), der über 100 Fotos besessen und weitergegeben hatte, nahm sich selbst aus der öffentlichen Schusslinie, indem er „aus gesundheitlichen Gründen“ seinen Ehrenvorsitz niederlegte.
 

Die Deutsche Kinderhilfe rügt diesen zaghaften Umgang mit sogenannten „Voyeuren“: „Gerade die im bürgerlichen Milieu lebenden Täter werden auch zukünftig ungehindert und ohne große Sorgen weiter ihre pädokriminellen Delikte verüben können“, teilte der Verband nach dem Urteil gegen den Kasseler Gerichtspräsidenten mit. Oberstaatsanwalt Vogt warnt vor Verharmlosung: „Wer sagt, es sind doch nur Bilder, dem antworte ich: Nein, es ist der reale Missbrauch eines Kindes, der in diesem Bild dokumentiert wird!“


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